Sterbefall
Sie wenden sich vertrauensvoll an uns und erfragen, wie es weiter geht. Auf jeden Fall müssen Formalitäten erledigt werden. Im Folgenden eine Auflistung von Punkten, die bedacht werden müssen:
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Kerzenbeleuchtung für Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Sarggebinde bestellen
- Bestellung von Kränzen und Handsträußen
- Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
- Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
- dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben
- evtl. Imbiß (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung /Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
- Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle ( in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
- Meldung der Verstorbenenanschrift zur ” Robinson-Liste” zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
- Trauerkleidung kaufen
- Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
- Versorgung der Haustiere
- Versorgung der Blumen und Pflanzen
- Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Fälligkeit von Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung der Kunden
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienstag
- Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen
Dokumente
Folgende Dokumente sind erforderlich, die vom Verstorbenen zu Lebzeiten in einer Mappe gesammelt werden sollten, soweit sie zutreffen:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Scheidungsurteil (mit Rechtsvermerk) oder die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
- Sterbeurkunde wenn der Ehepartner bereits verstorben ist
- Grabschein wenn das Nutzungsrecht für eine Grabstätte vorhanden ist
- Rentenbescheide (Postabrechnungsnummer)
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Lebensversicherungen
Bestattungsvorsorge
Was jeder zu Lebzeiten tun sollte, ist die “Bestattungsvorsorge”. Einige sagen an dieser Stelle, was nach meinem Ableben passiert, ist mir völlig egal. Das ist ein Standpunkt. Wer so denkt, schützt z.B. sein Vermögen nicht für die Hinterbliebenene.
Streifall Erbe?
Auf das Erben sind die meisten Menschen so wenig vorbereitet wie auf das Sterben. Und das kann sie teuer zu stehen kommen: Wenn es nach der Trauerfeier darum geht, den Nachlass eines verstorbenen Angehörigen aufzuteilen, können falsche Entscheidungen rasch Streit in einer Familie verursachen.
Bestattungskosten klären
Viele Menschen wollen, damit sie die nahen Angehörigen nicht unnötig belasten, schon zu Lebzeiten für ihren eigenen Tod Vorsorge treffen und die Bestattungskosten hinterlegen. Wer sich dafür schon beim Eintritt in das Arbeitsleben entscheidet, kann mit geringen Beiträgen (ab 5 Euro monatlich, abhängig vom Eintrittsalter) vorsorgen.